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Sommerakademie Hygiene

Aktualisierung der Sachkenntnisse in der Zahnheilkunde Kompaktkurs: Hygiene I + II in zwei Tagen

Kursbeschreibung

Zur Vervollständigung der Sachkenntnisse nach den RKI-Empfehlungen sowie der Erteilung des Zertifikates „Aktualisierung der Sachkenntnisse in der zahnärztlichen Praxishygiene und Instrumentenaufbereitung mit Freigabe“ ist die erfolgreiche Teilnahme an den Kursen Hygiene I und Hygiene II erforderlich.


Die erfolgreiche Teilnahme an den Kursen Hygiene I und Hygiene II wird vom aufsichtsführenden Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie des Landes Rheinland-Pfalz als Nachweis der Sachkenntnis zur hygienischen Aufbereitung der im Bereich der Zahnheilkunde eingesetzten Medizinprodukte gemäß der einschlägigen KRINKO (RKI) BfArM-Empfehlung zur Hygiene bei der Aufbereitung von Medizinprodukten von Anfang Oktober 2012 anerkannt (Schreiben des Ministeriums vom 17.07.2017).


Aktuell wird der Kurs ergänzt durch die jeweils gültige Corona-Bekämpfungsverordnung Rheinland-Pfalz (CoBeLVO) und deren daraus resultierenden Maßnahmen besonders für die Zahnheilkunde. Allgemeine und spezielle Kenntnisse (entsprechend dem Robert-Koch-Institutes) werden vermittelt über die zur Zeit bekannten virologischen, epidemiologisch und mikrobiologischen Grundlagen des neuen SARS-2 Covid 19 Virus und die direkten und indirekten Auswirkungen auf den Umgang mit Patienten in der Zahnheilkunde.


Mit der Anmeldebestätigung erhalten Sie ein Skript zum Selbststudium als Vorbereitung auf den Kurs.


Hygiene I
Dienstag, 30.07.2024 von 11.00-19.00 Uhr


In diesem Seminar werden die neuen Hygienerichtlinien des Robert-Koch-Institutes für Zahnarztpraxen erläutert. Grundbegriffe der Infektionslehre werden wiederholt, Inhalte der BiostoffVo und der Technischen Regel für Biologische Arbeitsstoffe (TRBA 250) werden behandelt, Erstellen eines Hygieneplanes und praxisinterner Standardarbeitsanweisungen nach dem Zahnärztlichen Qualitätsmanagements (Z-QMS) werden vorgestellt und bearbeitet. Ebenso erfolgt die Auffrischung von Definitionen zum Thema Reinigung, Desinfektion und Sterilisation in Bezug auf Hände-, Flächen-, und Bodenhygiene. Das Thema Instrumentenhygiene wird angesprochen, jedoch in der Sachkenntnisaktualisierung Teil 2 ausführlich thematisiert inklusive praktischer Übungen. Praxiswäsche und deren Aufbereitung sowie bauliche Anforderungen gehören ebenfalls dazu. Die Systematik über den Umgang mit aktiven sowie passiven Medizinprodukten wird erläutert, die gesetzlichen Voraussetzungen nach Medizinproduktebetreiberverordnung und verschiedener Arbeitsschutzvorschriften werden anhand Z-QMS erläutert und vorgestellt.


Hygiene II
Mittwoch, 31.07.2024 von 09.00-17.00 Uhr


Im Hygieneworkshop II wird speziell auf den aktuell am 01.04.2020 erschienenen Hygieneplan von DAHZ und BZÄK und auf die 13. Auflage des DAHZ Hygieneleitfadens eingegangen.


Dieser Sachkenntnisaktualisierungskurs ist speziell für ZFAs vorgesehen, die bereits die Grundkenntnisse der Aufbereitung von Medizinprodukten beherrschen, sich jetzt an den neuen gesetzlichen Grundlagen orientieren und Vorgaben der Dokumentation sowie Risikobewertung der MP praktisch anwenden.


Kursinhalte:



  • Ausführliche Instrumentenkunde zahnärztlicher Instrumente

  • Auffrischung der Kenntnisse in Hygiene/Mikrobiologie (einschließlich Übertragungswege)

  • Risikobewertung und Einstufung von Medizinprodukten gemäß der Empfehlung der Kommission für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention beim Robert-Koch-Institut (RKI) und des Bundesinstitutes für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) zu den Anforderungen an die Hygiene bei der Aufbereitung von Medizinprodukten

  • Schwerpunkte der Aufbereitung:

  • Sachgerechtes Vorbereiten (Vorbehandeln, Sammeln, Vorreinigen, Zerlegen)

  • Reinigung, Desinfektion, Spülung und Trocknung

  • Prüfung auf Sauberkeit und Unversehrheit

  • Pflege und Instandsetzung

  • Funktionsprüfung

  • Kennzeichnung

  • Verpackung und Sterilisation

  • Dokumentierte Freigabe der Medizinprodukte zur Anwendung/Lagerung

  • Räumliche und organisatorische Aspekte bei der Aufbereitung

  • Erstellen von Verfahrens- und Arbeitsanweisungen zur Aufbereitung

  • Rechtskunde (MPG; MPBetreibV; BioStoffV)


Die erfolgreiche Teilnahme wird abschließend durch eine Lernerfolgskontrolle bestätigt.

Kurs-Nr.: 24.248277

Datum

30.–31.07.2024

Zeit

Siehe Kursbeschreibung

Ort

Landeszahnärztekammer RLP
Langenbeckstr. 2 (3. OG)
55131 Mainz

Gebühr pro Person:

€ 420,00

Fortbildungspunkte: 20

Freie Plätze

genug

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