Allgemeine Geschäftsbedingungen für Fortbildungsveranstaltungen
Institut Bildung und Wissenschaft der Landeszahnärztekammer Rheinland-Pfalz
GESCHLECHTSNEUTRALITÄT:
Diese Seite richtet sich an Frauen und Männer gleichermaßen. Personenbezeichnungen gelten deshalb sowohl in weiblicher als auch in männlicher Form.
Infektionsschutzmaßnahmen für alle Besucher des Institut Bildung und Wissenschaft der Landeszahnärztekammer Rheinland-Pfalz gemäß § 14 der gültigen Coronabekämpfungsverordnung des Landes Rheinland-Pfalz
Die Regelungen der 34. CoBeLVO und des § 28b Abs. 1 IfSG beinhalten die Beibehaltung der Maskenpflicht und Testpflicht als zentrale Schutzmaßnahmen zur Verhinderung der Verbreitung des Coronavirus in ausgewählten Bereichen, in denen sich besonders vulnerable Personen aufhalten. Seit der 33. Corona Bekämpfungsverordnung gibt es keine speziellen einzuhaltenden Hygienepläne mehr.
Es bleiben nur noch die Basis-Hygienemaßnahmen im Fortbildungsbereich bestehen. Im Funktionsbereich der Behandlungen und im Phantomsaal besteht weiterhin die FFP2-Maskenpflicht, da der Abstand von 1,5m in der Regel nicht eingehalten werden kann. Um das Risiko einer Infektionsgefährdung mit SARS-2-Covid 19 zu minimieren, hat jeder Teilnehmer eine Eigenverantwortung zu tragen.
Das Institut stellt Ihnen bei Bedarf ausreichend Händedesinfektionsmitteln und/oder Händewaschplätze zur Verfügung. Die Einbahnstraßenregel entfällt, ebenso die Personenlimitierte Nutzung des Aufzuges.
Bitte beachten Sie auch die Seiten des RKI zur allgemeinen Hygiene und der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung:
https://www.infektionsschutz.de/haendewaschen/
https://www.aktion-sauberehaende.de
Die Teilnehmerzahl der Kurse ist nicht mehr limitiert.
Der Luftaustausch des Raumes sollte auch weiterhin gesteigert werden durch ausreichende Pausen mit Öffnung der Fenster und Türen (gekippte Fenster reichen nicht) sowie geeigneten Einstellungen der Belüftungs-/Klimaanlage.
Da zwischen Ihrer Anmeldung und der Präsenzveranstaltung in der Regel größere Zeiträume liegen können und die von der Landesregierung ausgewiesenen Hot Spots kurzfristig wechseln, bitten wir Sie, sofern Sie aus einem von der Landesregierung ausgewiesenen Hot Spot Bereich kommen, nicht an Präsenzveranstaltungen teilzunehmen.
Praktische Übungen erfolgen in Unterrichtseinheiten bspw. an Phantomköpfen. Wenn der Abstand von 1,5m nicht einzuhalten ist, besteht Maskenpflicht. Eine Reinigung und hygienische Desinfektion der Phantomköpfe und Geräte erfolgt nach Benutzung. In sämtlichen Funktionsräumen besteht Maskenpflicht (FFP2; bitte beachten Sie die entsprechende Beschilderung im Institut).
Mahlzeiten und Getränke werden zur Verfügung gestellt und können am Sitzplatz und den bereitgestellten Tischen eingenommen werden.
Für Kurse am Patienten und im Team ist das Tragen einer FFP2-Maske erforderlich. Bitte bringen Sie diese zu den Kurstagen mit.
Vor Veranstaltungsbeginn weisen wir alle Besucher von Fort- und Weiterbildungs-veranstaltungen persönlich nochmals auf den Verhaltenskodex unter Corona-Bedingungen und die jeweils gültige Coronabekämpfungsverordnung des Landes Rheinland-Pfalz hin.
Das Betreten des Instituts sowie die Teilnahme an Veranstaltungen, ist für alle gestattet, die den Nachweis über 3 Impfungen vorlegen, bzw. 2 Impfungen und einen Genesenennachweis, der nicht älter als 90 Tage alt ist (STIKO Empfehlung).
Für alle anderen ist ein Selbsttest unter Aufsicht vor Ort möglich.
Mit Betreten des Instituts Bildung und Wissenschaft der Landeszahnärztekammer Rheinland-Pfalz, verpflichtet sich jeder Besucher zur Einhaltung dieser Infektionsschutzmaßnahmen.
Hinweis:
Diese Empfehlungen orientieren sich an den aktuellen wissenschaftlichen Empfehlungen des Robert-Koch-Institutes und den gesetzlichen Vorgaben des Landes Rheinland-Pfalz.
Sabine Christmann
Fachärztin für Arbeitsmedizin
Landeszahnärztekammer RLP